Sozietät
Kubach-Ebner & Teichert
Fachanwältinnen für Familienrecht

Zwangsvollstreckung

Wenn Ihr Schuldner nicht zahlt, führen wir für Sie auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch.
In schwierigen Fällen ist die Hinzuziehung eines Anwaltes zu empfehlen. Über die Notwendigkeit beraten wir Sie gerne.

Besonders im Anschluss an hochstreitige Gerichtsverfahren über den Zugewinnausgleich, oder hohe Summen rückständigen Unterhalts, können sich Situationen ergeben, in denen in kürzester Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchgeführt werden müssen. In diesen Fällen ist schnelles Handeln gefragt. Hierauf ist unser Team von Mitarbeiterinnen vorbereitet.

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