Sozietät
Kubach-Ebner & Teichert
Fachanwältinnen für Familienrecht

Qualitätssicherung
Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen.

Transparenz durch Fortbildung

Fortbildungsbescheinigung des DAV – Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen

Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.

Neben der Urkunde, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft www.anwaltauskunft.de besonders ausgewiesen.

Die Ausstellung der Fortbildungsbescheinigung des DAV setzt eine Fortbildung in einem Umfang von mindestens 10 Stunden im Jahr voraus.

Sie können hier die letzten Fortbildungsbescheinigungen einsehen für