ProzessfinanzierungDas Prozesskostenrisiko stellt in der Praxis eine große Hemmschwelle für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen dar. Selbst bei größeren Summen und guten Erfolgsaussichten in der Sache verzichtet doch so mancher Gläubiger angesichts des Kostenrisikos und des für die Gerichtskosten erforderlichen Vorschusses auf den Prozess und die Durchsetzung seiner Ansprüche. Auf diesem Problem beruht die Geschäftsidee der sogenannten Prozessfinanzierer. Gegen eine Erfolgsbeteiligung übernehmen sie – unabhängig vom tatsächlichen Prozessausgang – das Risiko für die gesamten Kosten des Prozesses (Gerichtskosten, Kosten der Prozessbevollmächtigten von Kläger und Beklagtem). (veröffentlicht von Judith A. Schüffel im Berliner Anwaltsblatt 3/2001) Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten und die Risiken der Prozessfinanzierung durch Dritte. Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei den Prozessfinanzierungsunternehmen. |
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Kubach-Ebner & Teichert · Fachanwältinnen für Familienrecht |
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