Internationales FamilienrechtSobald eine familienrechtliche Streitigkeit Auslandsbezug aufweist, stehen die Beteiligten vor schwierigen Entscheidungen, die im Vorfeld gerichtlicher Maßnahmen zu klären sind. Es stellen sich folgende Fragen:
Da es bisher kein einheitliches Internationales Familienrecht gibt, ist die Kenntnis der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge und Übereinkommen entscheidend für eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen. Wir empfehlen Ihnen daher möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Einfluss auf die oben stehenden Entscheidungen nicht zu verlieren. Wir können Sie beraten und vertreten, sofern wir auf englisch oder deutsch mit Ihnen kommunizieren können. Deutsch-polnische Angelegenheiten können unter Hinzuziehung unserer polnischen Übersetzerin bearbeitet werden. |
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Kubach-Ebner & Teichert · Fachanwältinnen für Familienrecht |
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