Sozietät
Kubach-Ebner & Teichert
Fachanwältinnen für Familienrecht

Anwaltskosten

Unser Interesse ist es, Sie über die Anwaltskosten durch einen Kostenüberblick vorher zu informieren. Eine erste Beratung dauert in der Regel eine Stunde. Den Beratungsinhalt erhalten Sie ausführlich auch in Schriftform, so dass Sie jederzeit in der Lage sind, die Rechtsauskunft im Einzelnen nachzulesen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts das Anwaltshonorar für eine Beratung übernommen.

Die Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Bereich verursacht Kosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Auf dieses Honorar werden die Gebühren der Erstberatung angerechnet. Durch die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Vergütungsvereinbarungen gewährleisten wir, dass Leistung und Gegenleistung im Einklang stehen.

Für risikoreiche Fälle mit hohem Kostenrisiko empfehlen wir die Einschaltung eines Unternehmens zur Prozessfinanzierung. Hierzu können Sie sich bei uns oder Ihrer Versicherung erkundigen.

Sofern Sie mittellos sind, können Sie für Ihre Prozesse auch Prozesskostenhilfe beantragen. Die für einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Formulare können Sie herunterladen:

Wir sind jederzeit für Ihre Honorarfragen offen.

D2/D15284

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