Sozietät
Kubach-Ebner & Teichert
Fachanwältinnen für Familienrecht

Familienrecht, Erbrecht, Mediation und Notar in Berlin-Schöneberg

Barbara Kubach-Ebner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Notarin, Mediatorin (BAFM), und Angelika Teichert, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin

Wir sind eine Kanzlei in Berlin-Schöneberg, die sich seit vielen Jahren ausschließlich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert hat. Wir unterstützen Sie mit einem Team von zwei Fachanwältinnen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Barbara Kubach-Ebner und Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Angelika Teichert.

In unserer Beratungspraxis setzen wir uns im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten für den Abschluss einer Vereinbarung ein, um langwierige und sehr kostspielige Gerichtsverfahren zu verhindern. In vielen Fällen können wir die Interessen unserer Mandanten durch Verhandlungen und durch den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung realisieren. Hierbei ist unsere Ausbildung zur Mediatorin und langjährige Erfahrung von großem Vorteil.

Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann zu den Themen Sorgerecht und Umgang, Unterhalt, Vermögen und Zugewinnausgleich, Ausgleich der Rente und Erbeinsetzung geschlossen werden.

Vorsorgend um zukünftige Auseinandersetzungen möglichst zu verhindern, können Sie Eheverträge schließen, über die wir Sie gern beraten.

Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten wir Sie mit hoher Kompetenz. Wir bieten vorsorgende Nachlassplanung und gestalten mit Ihnen Erbverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten.

In streitigen Auseinandersetzungen zwischen Erben um den Pflichtteil oder ein Vermächtnis, um die Auslegung eines Testaments oder eines Erbvertrages vertreten wir Sie engagiert und mit fundierter Fachkenntnis. In allen Angelegenheiten wird eine schnelle und rechtssichere Einigung angestrebt.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich sein, so werden Sie in unserer Kanzlei mit höchster Kompetenz und Einsatzbereitschaft vertreten. Wenn die Verpflichtungen von der Gegenseite aus Urteilen und Verträgen nicht erfüllt werden, führen wir für Sie alle erforderlichen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch.

Bei unserer Notarin können u.a. Eheverträge, Erbverträge, in der vorsorgenden Nachlassplanung Übertragungsverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Erbauseinandersetzungsverträge beurkundet werden.

Wir bieten Mediation zu familienrechtlichen und erbrechtlichen Konflikten an.