Sozietät
Kubach-Ebner & Teichert
Fachanwältinnen für Familienrecht

Unser Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1979 gegründet. Von Beginn an waren wir auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Seit 1990 arbeiten wir ausschließlich im Bereich des Familien- und Erbrechts und sind somit hochspezialisiert. Wir unterstützen Sie mit einem Team von drei Rechtsanwältinnen.

In unserer Beratungspraxis setzen wir uns im Interesse unserer Mandanten und Mandantinnen für den Abschluss einer Vereinbarung ein, um langwierige und sehr kostenspielige Gerichtsverfahren zu verhindern. In vielen Fällen können wir die Interessen unserer Mandanten durch Verhandlungen und durch den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung realisieren.

Eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung kann zu den Themen elterliche Sorge, Umgang mit dem Kind, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Hausrat, Vermögen, Zugewinnausgleich, Altersvorsorge, Versorgungsausgleich und Erbschaft geschlossen werden.

Wir sind als Mediatorinnen ausgebildet und in der Lage, auch sehr schwierige Verhandlungen zum Erfolg zu führen.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich sein, so werden Sie in unserer Kanzlei mit höchster Kompetenz und Einsatzbereitschaft vertreten. Wenn die Verpflichtungen von der Gegenseite aus Urteilen und Verträgen nicht erfüllt werden, führen wir für Sie alle erforderlichen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch.

Vorsorgend entwerfen wir Verträge zur Regelung von Gütertrennung, Vermögen, Zugewinnausgleich, Altersvorsorge, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Hausrat. Ebenso beraten wir Sie über die Gestaltung eines Testaments und eines Erbvertrages. Die in diesem Rahmen erarbeiteten Verträge können durch unsere Notarin Barbara Kubach-Ebner beurkundet werden.

D2/D15280

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